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China 10 Yuan Panda 1994 – 1 oz Silbermünze
China 10 Yuan Panda 1994 – 1 oz Silbermünze

China 10 Yuan Panda 1994 – 1 oz Silbermünze

Normaler Preis €157,65
Stückpreis  pro 

Die 10-Yuan-Panda-Silbermünze von 1994 gehört zur bekanntesten Silberserie Chinas. Das Motiv wechselt jedes Jahr; 1994 zeigt es einen Panda, der auf Fels sitzend an einem Bambuszweig frisst, dahinter ein Bambushain. Auf der anderen Seite steht der Himmelstempel in Peking, der bei allen Jahrgängen der Serie erscheint.

Produktdaten

Metall Silber
Feinheit 999/1000
Feingewicht 1 oz (31,10 g, Nennmaß)
Durchmesser 40 mm (Nennmaß)
Rand gerade geriffelt
Nominal 10 Yuan
Jahrgang 1994
Land Volksrepublik China
Serie China Panda
Zustand stempelglanz, ohne Milchflecken

Über die Serie

China gibt die Panda-Silbermünze seit 1983 heraus. Anders als bei Krügerrand oder Maple Leaf wechselt das Motiv jährlich, weshalb sich die Serie schnell einen eigenen Sammlerkreis erschlossen hat. Die Jahrgänge der neunziger Jahre wurden in vergleichsweise kleinen Stückzahlen geprägt und liegen deshalb deutlich über dem reinen Silberwert. Ein Prüfmerkmal für alle Jahrgänge bis 2001 ist die gerade Randriffelung – erst ab 2002 wurde sie schräg ausgeführt. Bei diesen Exemplaren ist die Riffelung gerade und damit typgerecht.

Zustand

Wir führen derzeit zwei Exemplare dieses Jahrgangs. Beide sind stempelglanz, ohne Kratzer im freien Feld und mit vollständigem Prägebild. Keine Milchflecken: Wir haben die Münzen mit seitlichem Licht gekippt – die hellen Zonen wandern mit dem Lichteinfall und sind damit Reflexionen, keine Flecken. Das ist bei 999er Silber aus den neunziger Jahren nicht selbstverständlich.

Wenn Sie ein bestimmtes Exemplar wünschen, schreiben Sie uns vor der Bestellung – wir legen es gern zurück und schicken Ihnen vorab Fotos.

Lieferumfang

  • 1 × Silbermünze in Kunststoffkapsel
  • Versichertes Paket mit Sendungsverfolgung
  • Ohne Zertifikat und ohne Originaletui

Steuer- und Versandhinweis

Differenzbesteuert gemäß § 25a UStG. Die Umsatzsteuer wird nicht separat ausgewiesen und ist nicht als Vorsteuer abziehbar.