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1873 Baden 10 Mark Friedrich I. 3,55 g Gold
1873 Baden 10 Mark Friedrich I. 3,55 g Gold

1873 Baden 10 Mark Friedrich I. 3,55 g Gold

Normaler Preis €526,86
Stückpreis  pro 

Diese 10-Mark-Goldmünze von 1873 zeigt Friedrich I., Großherzog von Baden. Sie gehört zum ersten badischen Typ nach Einführung der Mark und trägt auf der Rückseite den großen Reichsadler mit der abgekürzten Wertangabe „10 M.". Geprägt wurde sie in Karlsruhe, Münzzeichen G.

Produktdaten

Metall Gold
Feinheit 900/1000
Bruttogewicht 3,94 g (gewogen; Nennmaß 3,9825 g)
Feingewicht 3,5460 g (0,1140 oz)
Durchmesser 19,5 mm
Randprägung Riffelrand
Jahrgang 1873
Prägestätte G – Karlsruhe
Katalognummer Jaeger 183
Wertangabe abgekürzt „10 M."
Auflage 1873 G 466.464 Stück
Erhaltung sehr schön bis vorzüglich (ss/vz), gereinigt

Über die Münze

Friedrich I. regierte Baden von 1856 bis 1907 — mit über fünfzig Jahren eine der längsten Regierungszeiten unter den deutschen Bundesfürsten. Die 10-Mark-Stücke mit seinem Porträt erschienen erstmals 1872, im ersten Jahr der neuen Reichswährung, und trugen wie alle Prägungen dieser beiden Jahrgänge den großen Reichsadler und die abgekürzte Wertangabe „10 M.". Ab 1875 wurde der Adler verkleinert und der Wert ausgeschrieben. Von der Ausgabe 1873 entstanden 466.464 Exemplare in Karlsruhe — ein Bruchteil dessen, was Preußen im selben Zeitraum prägte, und ein Grund, warum badisches Reichsgold unter Sammlern gesucht ist.

Erhaltung

Sehr schön bis vorzüglich (ss/vz), gereinigt: Die Münze wurde in der Vergangenheit gereinigt; in den offenen Feldern sind unter der Lupe feine Haarlinien erkennbar. Das Motiv ist davon nicht betroffen — Porträt, Umschrift und Jahreszahl sind vollständig und klar lesbar, die Detailzeichnung entspricht ss/vz. Der Rand ist unversehrt, die Riffelung durchgehend. Keine Bohrung, keine Ösenspur. Gewicht und Durchmesser wurden geprüft. Der Preis berücksichtigt die Reinigung.

Lieferumfang

  • 1 × 10 Mark Goldmünze Friedrich I. von Baden, 1873 G
  • Einzeln in Münzkapsel
  • Versichertes Paket mit Sendungsverfolgung

Steuer- und Versandhinweis

Differenzbesteuert gemäß § 25a UStG. Die Umsatzsteuer wird nicht separat ausgewiesen und ist nicht als Vorsteuer abziehbar.