Diese 20-Mark-Goldmünze von 1893 zeigt Wilhelm II., den letzten Deutschen Kaiser. Geprägt wurde sie in Berlin, erkennbar am Münzzeichen A unter dem Halsabschnitt. Das 20-Mark-Stück war die größte reguläre Goldmünze des Deutschen Kaiserreichs.
Produktdaten
| Metall |
Gold |
| Feinheit |
900/1000 |
| Bruttogewicht |
7,96 g (gewogen; Nennmaß 7,965 g) |
| Feingewicht |
7,1640 g (0,2303 oz) |
| Durchmesser |
22,5 mm |
| Randschrift |
GOTT MIT UNS |
| Jahrgang |
1893 |
| Prägestätte |
A – Berlin |
| Katalognummer |
Jaeger 252 |
| Auflage |
3.171.741 Stück |
| Erhaltung |
sehr schön bis vorzüglich (ss–ss/vz) |
Über die Münze
Wilhelm II. regierte von 1888 bis 1918. Die 20-Mark-Stücke mit seinem Porträt wurden von 1890 bis 1913 geprägt und bildeten das Rückgrat des deutschen Goldumlaufs bis zum Ersten Weltkrieg. Mit rund 7,16 Gramm Feingold enthält das Stück fast eine Viertelunze Gold und ist damit die gängigste historische deutsche Anlagegoldmünze. Allein in Berlin entstanden 1893 über drei Millionen Exemplare.
Erhaltung
Wir führen derzeit zwei Exemplare dieses Jahrgangs. Beide sind vollständig und klar lesbar in Motiv, Umschrift und Jahreszahl, die Randschrift GOTT MIT UNS läuft bei beiden vollständig um. Keine Bohrung, keine Ösenspur, keine Reinigungsspuren. Gewicht und Durchmesser wurden geprüft und entsprechen den Sollwerten.
Die Stücke unterscheiden sich leicht in der Erhaltung: Ein Exemplar zeigt deutliche Umlaufspuren mit teilweise verschliffenen Strukturen in Haar und Bart (ss), das zweite ist etwas besser erhalten, mit Umlaufspuren nur an den höchsten Punkten und Prägeglanz in den geschützten Bereichen (ss/vz). Der Preis ist für beide gleich und am schwächeren Stück bemessen. Wenn Sie ein bestimmtes Exemplar wünschen, schreiben Sie uns vor der Bestellung – wir legen es gern zurück.
Lieferumfang
- 1 × 20 Mark Goldmünze Wilhelm II., 1893 A
- Einzeln in Münzkapsel oder Schutzfolie
- Versichertes Paket mit Sendungsverfolgung
Steuer- und Versandhinweis
Differenzbesteuert gemäß § 25a UStG. Die Umsatzsteuer wird nicht separat ausgewiesen und ist nicht als Vorsteuer abziehbar.